Das Club Euro Modell
Hier könnt ihr euch berechnen lassen, was euch der Clubeuro bringt! Nutzt den Club-Rechner, den wir extra für euch erstelllt haben!
Stand: Pilotphase, basierend auf dem Kölner Referenzmodell und den bisherigen Abstimmungen mit Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Köln und Leipzig. Einzelne Parameter sollen weiterhin bewusst lokal anpassbar sein.
Träger für das nationale Modell und die jeweiligen Piloten ist die Bundesstiftung LiveKultur (Köln ist aktuell schon gestartet und soll zu einem späteren Zeitpunkt integriert werden)
FAQ - Antworten zu euren Fragen:
Was ist der Club Euro?
Der Club Euro ist eine solidarische Ticketgebühr von 1 Euro, die auf jedes Ticket einer Konzert- oder konzertähnlichen Veranstaltung in teilnehmenden Clubs und Musikspielstätten erhoben wird. Ausgangspunkt ist das erfolgreiche Kölner Modell (initiiert von der KLUBKOMM), das im Rahmen der Pilotphase auf weitere Metropolregionen in Deutschland übertragen wird.
Warum wird der Club Euro erhoben?
Clubs und Musikspielstätten leisten einen enormen Beitrag zur kulturellen Infrastruktur ihrer Städte – stehen aber gleichzeitig unter massivem finanziellem Druck: steigende Kosten, schmale Margen, wachsende wirtschaftliche Unsicherheit. Der Club Euro ist ein solidarischer, gemeinschaftlicher Weg, diese Strukturen nachhaltig zu stabilisieren – aus der Szene heraus, nicht von außen verordnet.
So hilft der Club Euro dabei, die wirtschaftliche Basis der Häuser zu sichern – damit sie auch in Zukunft Orte für Nachwuchs, Experimente und kulturelle Vielfalt bleiben können.
Warum ist der Club Euro solidarisch?
Größere Venues geben einen Anteil ihrer Club-Euro-Einnahmen in ein Solidarsystem, aus dem kleinere Clubs und Musikspielstätten zusätzlich unterstützt werden. Es gilt das einfache Prinzip:
je größer der Club, desto größer die Abgabe in den Solidarfonds,
je kleiner der Club oder die Musikspielstätte, desto mehr Bezuschussung aus dem Solidarfonds.
Davon profitieren besonders die Orte, an denen neue Künstler*innen wachsen und kulturelle Vielfalt entsteht. Der Club Euro trägt so aktiv zum Erhalt kleiner Bühnen bei und fördert Nachwuchsprogramme, faire Gagen und diverse Booking-Konzepte – zur langfristigen Sicherung der gesamten Club- und Livemusikstruktur.
Wer steht hinter dem Club Euro?
Der Club Euro ist ein Gemeinschaftsprojekt der teilnehmenden Clubs und Spielstätten. Das Ursprungsmodell wurde in Köln durch die KLUBKOMM, den Verband Kölner Clubs und Veranstalter*innen, entwickelt und etabliert. Für den bundesweiten Rollout übernimmt die Bundesstiftung LiveKultur über den Live Music Fund die Trägerschaft: Sie koordiniert die rechtliche Prüfung, die Vertragsstrukturen und die quartalsweise Verteilung zwischen den teilnehmenden Städten und Häusern.
Welche Städte und Clubs sind aktuell dabei?
Die Pilotphase startet mit ausgewählten größeren Clubs in mehreren deutschen Metropolregionen.
Weitere Städte und Häuser können sich im Rahmen der Skalierung anschließen.
Wer sammelt das Geld?
Die Sammlung erfolgt lokal auf Ebene der einzelnen Spielstätte. Jeder teilnehmende Club erhebt den Club Euro selbst bei seinen Gästen – als Bestandteil des Ticketpreises bzw. gesondert ausgewiesen (z. B. „25,00 € Ticket + 1,00 € Club Euro“). Es gibt keine zentrale Inkassostelle, die direkt beim Gast kassiert.
Wo geht das gesamte Geld hin und wer verteilt es anschließend?
Grundsatz: Das Geld bleibt so weit wie möglich beim Club, in der Stadt, und wird zum Teil innerhalb der Clubs umverteilt. Die Umverteilung organisiert die Bundesstiftung LiveKultur.
Von dem Pool, den die größeren („gebenden“) Clubs einer Stadt einzahlen, bleiben 85 % lokal und werden an die kleineren („empfangenden“) Häuser der jeweiligen Stadt ausgeschüttet.
15 % der Gesamteinnahmen fließen national über den Live Music Fund an die Bundesstiftung LiveKultur, die sie stiftungsweit für strukturelle Fördermaßnahmen einsetzt und davon die Verwaltungskosten bezahlt.
Für die Verteilung selbst werden lediglich die abzutretenden Summen pro Quartal an die Bundesstiftung bezahlt. Diese überweist dann die jeweiligen Summen an die kleineren Clubs. Die Verteilung und Berechnung erfolgt über eine quartalsweise Meldung über ein Online-Formular an die Bundesstiftung LiveKultur.
Wie erreicht das Geld diese Stelle?
Die Clubs behalten ihren Teil, die größeren Clubs zahlen ihren Anteil per Überweisung an die Bundesstiftung LiveKultur – nach quartalsweiser Abrechnung.
Wie wird es dort steuerlich behandelt? Und wie wird es von dort aus weiter verteilt?
Zwei Konstruktionen werden bei Start einmalig von der Bundesstiftung LiveKultur geprüft und dann mit allen erforderlichen Verträgen vorgestellt und bereitgestellt:
- Spendenlösung: Der Beitrag wird als Spende an eine gemeinnützige Struktur (z. B. Bundesstiftung LiveKultur) behandelt. Voraussetzungen: Freiwilligkeit muss erkennbar bleiben (Opt-out möglich), der Empfänger muss klar benannt sein, es darf keine Gegenleistung geben, und Spendenbescheinigungen müssen ausstellbar sein (z. B. über den Ticket-Beleg).
- Alternative – Service-Gebühr mit ermäßigtem USt-Satz (7 %): Falls die Spendenlösung rechtlich nicht sauber darstellbar ist, greift diese Variante. Sie ist juristisch weniger elegant, aber operativ einfacher.
Muss jetzt jede Stadt für sich beschließen, wo das Geld gesammelt wird und wer die Verteilung übernimmt?
Die Bundesstiftung LiveKultur bietet sich als zentraler Träger des Modells an und übernimmt sowohl alle rechtlichen Prüfungen als auch die Verteilung. Die Kosten hierfür sind in den 15 % an den Live Music Fund enthalten. Da die Bundesstiftung das für mehrere Städte übernehmen kann, entstehen Skalierungseffekte, und die Verwaltungskosten bleiben minimal.
Was passiert mit dem vereinnahmten Geld und wie ist das steuerlich?
Siehe oben (Spende vs. ermäßigte Service-Gebühr) – der Beitrag selbst verändert die Marktposition der beteiligten Häuser untereinander nicht; niemand hat durch Teilnahme einen Wettbewerbsnachteil.
Was passiert, wenn ich eine Vermietung habe?
Der Vermieter gibt den 1-€-Beitrag weiter und weist ihn gegenüber dem Mieter (dem Veranstaltenden) in einer Rechnung transparent aus. Die Verantwortung für Erhebung und Abführung liegt dann beim Veranstaltenden, der den Club Euro ebenfalls transparent ausweist.
Wie oft wird abgerechnet?
Aktuell soll quartalsweise abgerechnet werden. Die Locations melden ihre Verkäufe über ein Onlinetool an.
Wie ist es, wenn Veranstaltende einzelne Veranstaltungen haben oder nur einzelne als Konzerte abrechnen?
Für Mischbetriebe (z. B. Restaurant/Club) sind aktuell nur Konzerte beitragspflichtig. Hierzu wird es noch eine genaue Definition geben, die sich an diesen Grundlagen orientiert:
- Konzerte, Festivals und Tourneen, bei denen Musikaufführungen mit Musiker*innen oder Bands im Mittelpunkt stehen.
- Events, bei denen Livemusik ein wesentlicher Bestandteil ist, wie Festivals mit einer Mischung aus Livemusik und anderen Elementen (z. B. Kunst oder Performance).
- DJ-Shows, bei denen die Künstler*innen im Vordergrund stehen und die Veranstaltung prägen.
Wie stellen wir sicher, dass Veranstaltende, die viele Partys machen, keinen Vorteil haben?
Zwei Mechanismen greifen ineinander:
- Der Kriterienkatalog legt fest, welche Veranstaltungen überhaupt abgabepflichtig bzw. teilnahmeberechtigt sind (siehe unten) – reine Partyformate ohne kuratiertes Musikprogramm fallen in der Regel heraus.
- Die Logik (A–H nach Kapazität): Größere Häuser zahlen in den Pool ein, kleinere erhalten daraus einen Zuschlag. Wer viele Veranstaltungen macht, zahlt entsprechend mehr in den Pool – das erzeugt keinen zusätzlichen Vorteil, sondern einen höheren Beitrag zur Solidarität.
- Eine zusätzliche Auszahlung (über den 1 € hinaus) aus dem Solidaritätstopf erhält ein Club nur für die Anzahl der verkauften Tickets für Konzerte.
Welche Veranstaltungen sind „abgabepflichtig"?
Maßgeblich ist der Kriterienkatalog. Zentrale Kriterien für den Veranstaltungscharakter:
- Konzerte, Festivals und Tourneen, bei denen Musikaufführungen mit Musiker*innen oder Bands im Mittelpunkt stehen.
- Events, bei denen Livemusik ein wesentlicher Bestandteil ist, wie Festivals mit einer Mischung aus Livemusik und anderen Elementen (z. B. Kunst oder Performance).
- DJ-Shows, bei denen die Künstler*innen im Vordergrund stehen und die Veranstaltung prägen.
Damit wird sichergestellt, dass gezielt die Veranstaltungen erfasst werden, die tatsächlich kulturelle/musikalische Arbeit leisten – reine Diskothekenbetriebe ohne dieses Profil fallen nicht automatisch darunter.
Der Club Euro.
Solidarisch. Transparent. Gemeinsam. | Für den Erhalt der deutschen Club- und Livemusikkultur.
Hinweis: Dieses FAQ gibt den aktuellen Stand der Konzeptentwicklung wieder (Stand der Arbeitssitzungen mit Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Köln, Leipzig). Einige Punkte – insbesondere Vertragsform, Abrechnungsintervall und Abgrenzung bei Mischbetrieben – sind bewusst offen für lokale Anpassung im Rahmen der Pilotphase.