27. März 2026

So funktioniert die Mittelvergabe des Live Music Fund

Der Live Music Fund ist ein Instrument zur Stabilisierung der Orte, an denen Karrieren beginnen und zur Unterstützung von Kleinstkonzerten, damit kleine Newcomer-Shows nicht an der Wirtschaftlichkeit scheitern.

Eine der häufigsten Fragen, die uns aktuell in Gesprächen begegnet, lautet: Wie und von wem wird eigentlich entschieden, wohin das Geld fließt?

Diese Frage ist berechtigt. Gerade weil der Live Music Fund ein branchengetragenes Solidaritätsmodell ist, muss seine Mittelvergabe klar, nachvollziehbar und transparent organisiert sein. Wir erklären im Folgenden Grundlagen, Verteilungslogik, Zugangsvoraussetzungen, das Beiratsprinzip und regionale Rückflüsse sowie die drei ersten geplanten Förderlinien des Live Music Fund.

Grundlage der Mittelvergabe 

Die konkreten Förderbedingungen werden im 4. Quartal 2026 vom Förderbeirat des Live Music Fund final beraten, beschlossen und anschließend veröffentlicht. Wie dieser Förderbeirat aussieht, erklären wir im nächsten Abschnitt.

Alle Förderungen orientieren sich am Stiftungszweck der Bundesstiftung LiveKultur, nämlich: “Zweck der Stiftung ist die Förderung kultureller Zwecke, insbesondere die Pflege und der Erhalt der Pop-, Club- und Livemusikkultur in Deutschland sowie der Erwerb, die Sicherung und Wiederherstellung bedeutsamer Kulturräume und Flächen in Deutschland.“ Das wird beispielsweise verwirklich durch: […] “die Förderung von Nachwuchskünstler*innen, Kleinstkonzerten (Grassrootförderung) durch finanzielle und/oder technische Unterstützung.”

Hier geht’s zur kompletten Satzung der Bundesstiftung LiveKultur.

Einfach, digital, transparent

Die Mittelvergabe erfolgt nicht über Juryentscheidungen oder subjektive Auswahlprozesse. Stattdessen basiert sie auf klar definierten, technischen Kriterien („Schlüssel“). Das soll auch dazu führen, dass nur 10 % der Gesamtmittel für die Verwaltung des Fund verwendet werden müssen. Die Ziele sind: geringe Bürokratie, schnelle Auszahlungen, eine klare Berechnungslogik, nachvollziehbare und transparente Entscheidungen.

Beispiel: Eine Konzertveranstalterin führt 10 Konzerte in einer Venue mit weniger als 500 Personen Kapazität und einem Eintrittspreis unter 35 € durch. Anträge werden digital gestellt und anschließend anhand der jeweiligen Schlüssel geprüft.

Voraussetzung ist in diesem Fall: Teilnahme am Solidarmodell sowie das Erfüllen der Rahmenbedingungen der Fördermodelle.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist nur, wer das Modell unterstützt. Das grundlegende Solidaritätsprinzip lautet: Fördermittel können nur von Akteur:innen beantragt werden, die das Solidarmodell unterstützen, d.h. ein Veranstalter, der sich bewusst gegen die Teilnahme am Ticketmodell entscheidet, kann keine Mittel aus dem Fonds beantragen. 

Aber: Auch wer keine Veranstaltungen mit Ticketpreisen über 35 € hat, kann beispielsweise jederzeit das Spendentool bei seinem Ticketing integrieren und ist somit antragsberechtigt. Der Live Music Fund ist kein externer Fördertopf, sondern ein gemeinsamer Branchenmechanismus.

Im Rahmen der Antragstellung wird eine Selbstverpflichtung aktiviert, mit der Antragsteller:innen bestätigen, dass die geförderten Veranstaltungen und Inhalte grundlegenden Standards eines respektvollen und diskriminierungsfreien Umgangs entsprechen.

Dazu gehört insbesondere, dass Veranstaltungen und künstlerische Inhalte keine rassistischen, antisemitischen, homophoben, transfeindlichen, sexistischen oder anderweitig menschenverachtenden Inhalte verbreiten oder unterstützen.

Diese Selbstverpflichtung ist Teil des digitalen Antragsprozesses und wird aktiv bestätigt. Sie dient nicht der inhaltlichen Kontrolle von Kunst, sondern stellt sicher, dass die Solidaritätsmittel nicht für Veranstaltungen eingesetzt werden, die grundlegenden Werten von Vielfalt, Offenheit und Respekt widersprechen.

Damit soll gewährleistet werden, dass die Mittel des Live Music Fund zur Stärkung einer vielfältigen und offenen Livemusiklandschaft beitragen.

Überwachung durch einen branchenbesetzten Förderbeirat

Die Umsetzung der Ausschüttungen des Live Music Fund wird von einem unabhängigen Förderbeirat begleitet. Dieser setzt sich aus Vertreter:innen der Branche zusammen, etwa: Veranstalter:innen, Clubbetreiber:innen, Festivalmacher:innen, Vertreter:innen aus Branchenverbänden, Künstler:innen & Managements.

Der Beirat überwacht die Systemlogik und stellt sicher, dass es keine Doppelförderungen, keine unberechtigten Anträge und keine Konzentration auf einzelne Marktakteur:innen gibt.

Der Beirat trifft keine Geschmacksentscheidungen. Es gibt keine Jury, die Line-ups bewertet oder künstlerische Entscheidungen trifft.

Regionale Rückverteilung der Mittel

Zur Unterstützung der Arbeit in den Regionen soll die Hälfte der in einem Bundesland generierten Mittel in dieses Bundesland zurückfließen. 

Beispiel: Werden in Düsseldorf 2 Millionen Euro an Ticketbeiträgen generiert, fließt 1 Million Euro in Förderprojekte innerhalb von NRW.

So wird regionale Wertschöpfung gestärkt und föderale Fairness gewährleistet.

Ziele sind, die regionale Wertschöpfung zu stärken, politische Anschlussfähigkeit zu sichern, das Länderinteresse an der Beteiligung zu erhöhen, kommunale und landesseitige Förderstrukturen zu ergänzen und die Akzeptanz bei regionalen Stakeholdern zu erhöhen

Die Mittelvergabe erfolgt:

  • nach den Grundprinzipien des Live Music Fund
  • ergänzend zu den bundesweiten Förderlinien
  • in Kooperation mit regionalen Stakeholdern

Drei Förderlinien zum Ausschüttungsstart 2027

Die Mittel des Live Music Fund werden zu Beginn der Ausschüttung voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 in zunächst drei Förderlinien vergeben. Der Live Music Fund ist dabei als wachsendes System angelegt, das perspektivisch um weitere Förderlinien ergänzt wird.

Diese Linien bilden bewusst die Basis des Live-Ökosystems ab: Dort, wo struktureller Druck am größten ist.

1. Kleine Clubs und lokale Veranstalter:innen

Zur Stabilisierung der Orte, an denen Karrieren beginnen.

Zielgruppe: Unabhängige Musikspielstätten (Grassroots Venues) oder Veranstalter:innen von Kleinstkonzerten bis zu 500 Personen. 

Fördermodell: Ein pauschaler Zuschuss pro Veranstaltung, um Betriebskosten (Miete, Technik, Personal) und Gagen zu decken. Pro Club kann ein Kontingent von 12 solchen “Versicherungen”, die ein pauschaler Zuschuss zur Absicherung einzelner Konzerte gegen wirtschaftliches Risiko sind, beantragt werden. 

Rahmen/Umfang: Gedeckelt ist es durch eine Maximalförderung von einer bestimmten Anzahl von Konzerten pro Jahr und Venue/Veranstalter:in.

Voraussetzungen: Formale Voraussetzung ist (A) Teil der Zielgruppe und des Solidarmodells “Live Music Fund” zu sein und (B) das Maximalkontingent nicht zu überschreiten. 

Antragstellung: Einfache Antragstellung mit einer kurzen Beschreibung der Veranstaltung und den gebuchten Acts. 

Nachweis: Die Auszahlung erfolgt nach der Konzertabrechnung über ein niedrigschwelliges Online-Formular und Einreichung der GEMA- oder Gagenrechnung.

Beispiel: Ein Club mit 350er-Kapazität, der regelmäßig Newcomer-Konzerte veranstaltet, kann einen Zuschuss für die Durchführung eines Konzertes beantragen. Er lädt dafür einen Nachweis (bspw. GEMA-Rechnung) in ein Onlineportal hoch und erhält dafür eine pauschale Summe als Unterstützung. Sollte das Konzert von örtlichen Veranstalter:innen durchgeführt werden, können diese den Antrag stellen.

2.Unabhängige Festivals

Zur Sicherung regionaler und kultureller Vielfalt.

Zielgruppe: Kleine und mittelgroße Musikfestivals mit einem ergänzenden Fokus auf lokales Repertoire und Nachwuchskünstler:innen.

Fördermodell: Ein pauschaler Betrag pro Festival zur Unterstützung von Künstler:innen-Gagen.

Rahmen/Umfang: Für Konzertslots von Nachwuchskünstler:innen, die weniger als 3 Jahre professionell aktiv sind. 

Voraussetzungen: Formale Voraussetzung ist, Teil der Zielgruppe und des Solidarmodells “Live Music Fund” zu sein. 

Antragstellung: Einfache Antragstellung mit einer kurzen Beschreibung des Festivalprogramms und der gebuchten Acts.

Nachweis: Die Auszahlung erfolgt nach der Festivalabrechnung über ein niedrigschwelliges Online-Formular und Einreichung der GEMA- oder Gagenrechnung.

Beispiel: Ein unabhängiges Festival mit 4.000 Besucher:innen, das stark auf Nachwuchs-Acts setzt, erhält Unterstützung zur Finanzierung einer zusätzlichen Bühne oder zur Sicherung des Line-ups.

3.Erst- und Nachwuchstourneen von Künstler:innen

Zur Stärkung der Pipeline von morgen.

Zielgruppe: Musik-Acts, die ihre ersten Tourneen in Deutschland planen und dabei mindestens 5 Konzerte in verschiedenen Städten oder Festivals spielen.

Fördermodell: Eine Tour-Förderung als Pauschalförderung von einem bestimmten Betrag pro Konzert, um die Kosten für Transport, Unterkunft und Tourproduktion zu unterstützen.

Rahmen/Umfang: Die Tournee muss eine Mindestanzahl von 5 Konzerten innerhalb eines Jahres in unterschiedlichen deutschen Städten umfassen.

Voraussetzungen: Eine der ersten drei Touren eines Newcomer-Acts (max. 2 veröffentlichte Alben, keine etablierten Tourneen) kann gefördert werden, sofern die Spendenoption zum LMF im Ticketing aktiviert ist.

Antragstellung: Einfaches Online-Formular mit Tourdaten, Bandinformationen und einer einfachen Darstellung der erwarteten Tourkosten.

Nachweis: Einreichen einer Liste nach Tour-Abschluss mit gespielten Konzerten inkl. Ticketverkaufszahlen.

Beispiel: Eine Band spielt ihre erste bundesweite Clubtour mit 6 Terminen. Über die Förderlinie kann ein Zuschuss zu Produktions- oder Reisekosten beantragt werden, um das wirtschaftliche Risiko zu reduzieren.

Unsere Grundprinzipien

Der Live Music Fund ist ein branchenweites Solidarmodell. Er sorgt dafür, dass die Basis der Livemusik langfristig stabil bleibt.

Transparenz, Fairness und technische Nachvollziehbarkeit sind Kern des Systems.

Der Live Music Fund sichert die kulturelle Vielfalt, wirtschaftliche Dynamik und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er schafft Räume für neue Stimmen, fördert den Nachwuchs und verbindet Menschen.

Wir sind überzeugt: Livemusik ist kulturelle Grundversorgung.
Wer heute vom Erfolg des Marktes profitiert, investiert in dessen Zukunft.

Mit dem Live Music Fund setzen wir ein gemeinsames Signal für Verantwortung, Solidarität und nachhaltige Entwicklung der deutschen Livemusik.